Liebe Schützen,
seit 28.06.2021 gilt die neue Corona Verordnung des Landes BW. Nach dieser Verordnung gilt untenstehendes für die Sportanlagen und die Gaststätte im Schützenhaus.
Sportanlagen:
Inzidenzstufe 1 (unter 10) und Inzidenzstufe 2 (10 – 34)
Im Freien und in geschlossenen Räumen:
- Ohne besondere Regelungen
- Keine Personenbeschränkung
- Keine Nachweispflicht 3 G
- Keine Maskenpflicht
Inzidenzstufe 3 (35 – 50)
Im Freien und in geschlossenen Räumen:
- Keine Personenbeschränkung
- Nachweispflicht 3 G (genesen; vollständig geimpft; getestet)
- Keine Maskenpflicht
Inzidenzstufe 4 (über 50)
Im Freien:
- Max. 25 Personen mit Nachweispflicht 3 G
In geschlossenen Räumen:
- Max. 14 Personen mit Nachweispflicht 3 G
(Zusammenfassung der gültigen Regeln, vom WSV, im Dateianhang!)
Gaststätte im Schützenhaus:
- Die Gaststätte darf betrieben werden und ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Es gilt, wie üblich während der Trainingszeiten, Selbstbedienung!!
- Die Anwesenheit der Gäste in der Gaststätte muss dokumentiert werden! (Eintragung in Liste!)
Es gelten folgende Inzidenzregelungen lt. Coronaverordnung des Landes BW.:
Inzidenzstufe 1 (unter 10)
Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenzahl!
Inzidenzstufe 2 (10 – 35)
Ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenzahl!
- In geschlossenen Räumen Rauchverbot!
Inzidenzstufe 3 (35 – 50)
Im Freien ohne Beschränkung der Personenzahl!
- In geschlossenen Räumen 1 Person je 2,5 qm. mit 3 G und Rauchverbot
Inzidenzstufe 4 (über 50)
Im Freien ohne Beschränkung der Personenzahlmit 3 G
- In geschlossenen Räumen 1 Person je 2,5 qm. mit 3 G und Rauchverbot
Zur Zeit gilt im Landkreis Freudenstadt die Inzidenzstufe 1. Stand 12.07.2021 beträgt die Inzidenz im LK FDS 5,1.
Die jeweils aktuellste Inzidenz kann unter:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19
tagesaktuell abgerufen werden!
Die Hygieneauflagen der Corona Verordnung sind bei allen Inzidenzstufen im Sportbetrieb und in der Gasstätte zwingend einzuhalten!