Liebe Schützen und Mitglieder,
seit 04.12.2021 gilt in BW wieder mal eine neue Coronaverordnung. Diese sieht vor, dass u. a. in Sportstätten und in der Gastronomie 2G+ gilt. (Geimpft, Genesen plus negativer Test)
- D. h. in unserem Fall für das Schützenhaus, dass nur Zutritt hat, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona Test (Schnelltest oder PCR Test) vorweisen kann.
Stand Sonntag, 05.12.2021 sind (Homepage des Landes BW) Ausnahmen von dieser Regelung bekanntgegeben worden. Siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/
Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2GPlus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. d. h.:
- Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2GPlus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: d. h.:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, müssen überall dort, wo 2GPlus gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt müssen überall dort, wo 2GPlus gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Menschen, welche die o. g. Bestimmungen nicht erfüllen, dürfen das SH nicht betreten!
Die sonstigen, bekannten Regeln der Coronaverordnungen wie Abstand, Hygiene, Maskenpflicht usw. haben weiterhin Bestand und sind zwingend einzuhalten!