Seit 23. Februar 2022 gilt in BW wieder mal eine neue Corona VO.
Zutritt zum Schützenhaus und zur Gaststätte im Schützenhaus haben damit lt. Corona VO:
Genesene Personen
Geimpfte Personen
Getestete Personen (Schnelltest genügt)
Menschen, welche die o. g. Bestimmungen nicht erfüllen, dürfen das SH nicht betreten!
Die sonstigen, bekannten Regeln der Coronaverordnungen wie Abstand, Hygiene, Maskenpflicht usw. haben weiterhin Bestand und sind zwingend einzuhalten!